Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Bayern findest du hier .
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Arbeitnehmer*innen können sich in Bayern ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für Zwecke der Jugendarbeit von der Arbeit freistellen lassen, sofern dies durch die Gliederung (OV/KV-, Bezirks-, Landesjugend) unterzeichnet wird. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem Freistellungszeitraum schriftlich bei eurem Arbeitgeber eingereicht werden. Ihr habt hierbei jedoch keinen Anspruch auf Verdienstausfall.
Schüler*innen haben kein Recht auf Freistellung, aber viele Schulen bewilligen einen Freistellungsantrag trotzdem (Download).
Für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen wird gemäß den Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes unter gewissen Voraussetzungen die Vorlage eines erweiterenten Führungszeugnisses nötig.
Zur Sicherstellung der Voraussetzungen des § 72a SGB VIII verpflichten sich die freien Träger (DLRG-Jugend Gliederungen) durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Jugendamt, nur Personen ehrenamtlich, haupt- oder nebenberuflich zu beschäftigen, die zu Beginn ihrer Tätigkeit und danach in der Regel alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis nach §§30 Abs. 5, 30a Abs. 1 BZRG zur Einsicht vorgelegt haben. Alternaitv kann von der Srtadt/Gemeide/Einwohnermeldeamt der ehrenamtlich tätigen Person eine "Negativ-Bescheinigung" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird auf Antrag des freien Trägers (Gliederung/DLRG-Jugend) kostenlos für die beantragende Person ausgesltellt und der beantragenden Person persönlich ausgehändigt (Download).
Abrechnungsvorlage AEJ - Stand 16.04.2020 - Bezirke.xlsx
Abrechnungsvorlage JBM - Stand 16.04.2020 - Bezirke.xlsx
Stundenzettel_zum_Nachweis_freiwilliger_Arbeitsleistungen.xlsx
200130_Planungsuebersicht_Vorlage für Bezirke_AEJ_JBM_2020_2021.xlsx
Förderhinweis (Wort-Bildmarken) des BJR - bitte in alle AEJ-/JBM_Ausschreibungen übernehmen
Unter Verweis auf die Reisekostenrichtlinie der DLRG-Jugend Bayern, können die Reisekosten mit den jeweiligen Formularen abgerechnet werden.
"2.7 Schulungen der DLRG-Jugend Bayern
Auf Schulungender DLRG-Jugend Bayern werden die vom Bayerischen Jugendring festgelegten Beträge für bestätigte Teilnehmer*innen in Höhe von 0,10 Euro pro Kilometer ausgezahlt. Für jede weitere anspruchsberechtigte mitgenommene Person werden zusätzlich 0,02 Euro pro Kilometer erstattet. Es werden nur Fahrtkosten innerhalb Bayerns erstattet. Für Teilnehmer*innen, die ihren Wohnort außerhalb Bayerns haben, werden die Kosten ab Landesgrenze erstattet."
Bitte dieses Formular verwenden: Reisekostenabrechnung_Teilnehmer_innen
"2.3.2 Das Kilometergeld beträgt 0,24 Euro für Referenten*innen, Teamer*innen, Landestrainer*innen, Veranstaltungsleiter*innen, Revisoren*innen, Mitglieder von Arbeitsgruppen und Vorstandsmitglieder. Für jede weitere anspruchsberechtigte mitgenommene Person werden zusätzlich 0,02 Euro pro Kilometer erstattet."
Bitte dieses Formular verwenden: Reisekostenabrechnung_Vorstand Referenten Teamer_innen.
Für die Teilnahme eines minderjährigen Kindes bzw. Jugendlichen an einer Veranstaltung der DLRG-Jugend Bayern ist die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese muss spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn im Landesjugendsekretariat der DLRG-Jugend Bayern unter seminare@bayern.dlrg-jugend.de vorliegen. Falls das bei der Anmeldung im ISC generierte Formular unauffindbar ist, nutzt bitte diese blanko Vorlage und gebt Nummer, Titel, Datum und Dauer der Veranstaltung entsprechend an.
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